Anträge
Informationen für Antragsteller
Allgemeine Hinweise
Da für uns die Begegnung mit den Antragstellern entscheidend ist, kommen wir weitgehend ohne Bürokratie aus und fördern aufgrund eines formlosen, schriftlichen Antrags, der in dieser Gestalt auch schon bei anderen Fördermittelgebern eingereicht worden sein kann und nicht speziell auf die SAGST zugeschnitten sein muss. Er wird bei uns zunächst auf grundsätzliche Förderwürdigkeit geprüft. Damit dies zeitnah erfolgen kann, benötigen wir einige wenige spezifische Angaben und zusätzliche Unterlagen. Welche das sind, entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden zur Antragstellung.
Im Falle einer Schulneugründung sind die erforderlichen Dokumente aufgrund des erhöhten Prüf- und Bearbeitungsaufwands bitte bereits im Vorjahr mit ausreichend Vorlauf einzureichen.
Datenschutz
Bei der Bearbeitung Ihrer Anträge nehmen wir Datenschutz und Informationssicherheit sehr ernst. Deshalb verarbeiten wir die personenbezogenen Daten, die uns im Rahmen der Antragstellung übermittelt werden, im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Informationen dazu, wie wir mit welchen Daten umgehen, entnehmen Sie bitte den „Datenschutzhinweisen für Antragsteller“.
Vorabanfragen
Sollten Sie vor Antragstellung unsicher sein, ob Ihr Projektvorhaben zu unserer Stiftung und ihren Förderschwerpunkten passt, nutzen Sie bitte ausschließlich unser Anfrageformular. Sie können es hier herunterladen, auf Ihrem Rechner als PDF abspeichern und anschließend ausgefüllt per E-Mail an anfragen(at)sagst.de senden. Auf diese Weise erhalten Sie schnell eine erste Einschätzung, ob ein offizieller Förderantrag grundsätzlich sinnvoll erscheint.
Vorgehen bei der Antragstellung
- Nehmen Sie unsere Grundsätze, die für eine mögliche Förderpartnerschaft mit der SAGST maßgeblich sind, zur Kenntnis. Mit dem Absenden Ihres Antrags akzeptieren Sie automatisch die hier aufgeführten Rahmenbedingungen für eine finanzielle Unterstützung.
- Laden Sie den Leitfaden zur Antragstellung herunter und stellen Sie alle dort aufgeführten Unterlagen entweder in gedruckter Form (ausschließlich im DIN-A4-Format und ungebunden) zusammen oder legen Sie für den elektronischen Versand mehrere PDF-Dokumente mit aussagekräftigen Dateinamen und entsprechender Nummerierung an.
- Sollten Sie einige der gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen können, begründen Sie dies bitte im dafür vorgesehenen Bereich des Leitfadens. Dieser ist vollständig auszufüllen und mitzusenden.
- Schicken Sie die kompletten Antragsunterlagen bitte bevorzugt als E-Mail mit mehreren Anhängen an anfragen(at)sagst.de oder senden Sie uns Ihre Unterlagen postalisch zu. Sollten wesentliche Dokumente oder Informationen fehlen, nehmen wir bei Bedarf Kontakt mit dem Antragsteller auf.
Förderhöhe
Etwaige Zuwendungen orientieren sich ...
- an unseren Möglichkeiten sowie an Volumen und Anzahl der eingegangenen Anträge
- Bedarf und Dringlichkeit der einzelnen Projekte
- vor allem daran, in welchem sinnvollen Verhältnis eine anteilige finanzielle Beteiligung unsererseits zu den Kosten im Gesamt- oder Teilprojekt stehen kann.
Spendenaufrufe
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir auf allgemeine Spendenaufrufe nicht reagieren.
Prüfverfahren und Förderung
Anträge, die bei uns eingehen, werden zunächst daraufhin überprüft, ob sie grundsätzlich zu den Fördergrundsätzen unserer Stiftung passen. Im Fall einer positiven Erstprüfung benennen wir eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der SAGST als Projektleiterin bzw. -leiter, die bzw. der ggf. weitere Unterlagen bei Ihnen anfordern wird. Wenn auch die Prüfung Ihrer vollständigen Angaben zu einem positiven Zwischenergebnis geführt hat, wird die zuständige Projektleiterin bzw. der zuständige Projektleiter in der Regel einen Besuchstermin mit Ihnen vereinbaren, um das Projekt kennenzulernen und es anschließend in einer sogenannten Bewilligungssitzung dem Vorstand vorzustellen. Gemeinsam wird dort entschieden, ob und in welcher Höhe eine Förderung ausgesprochen werden kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Form der Antragsprüfung ihre Zeit braucht.
Im Falle eines positiven Förderbescheids wird das Projekt durch die zuständige Projektleiterin bzw. den zuständigen Projektleiter bis zu seinem Abschluss begleitet. Offiziell endet die Projektbetreuung erst mit der Prüfung Ihres Nachweises über Empfang und Verwendung von Fördermitteln.
Ausschlusskriterien
Auch wenn wir alle Anfragen, die uns erreichen, mit großer Flexibilität und immer individuell begutachten, müssen wir einige wenige Projekte in aller Regel von vornherein ablehnen.
Dazu zählen:
- temporäre Aktionen wie Tagungen oder Symposien (sofern sie nicht in einem anderen Förderzusammenhang stehen)
- Ferien- oder Freizeitmaßnahmen
- Stipendien
- Verbandsarbeit oder Maßnahmen zur Unterstützung verwaltender Tätigkeiten
Wir müssen Ihren Antrag außerdem ablehnen, wenn ...
- der Antragsteller eine natürliche Person bzw. eine nicht gemeinnützige Organisation ist.
- die Ziele Ihres Projekts sich nicht mit unseren Förderschwerpunkten decken.
- ein Rechtsanspruch auf öffentliche Leistungen besteht.
- keine Bedürftigkeit des Antragstellers vorliegt.
- die beantragte Zuwendung überwiegend laufende Betriebskosten decken soll.
Bitte beachten Sie, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung grundsätzlich nicht besteht.