Entscheidend ist für uns der Kontakt mit
den im Projekt engagierten Menschen.

Entscheidend ist für uns der Kontakt mit
den im Projekt engagierten Menschen.

Anträge

Informationen für Antragsteller

Allgemeine Hinweise

Da für uns die Begegnung mit den Antragstellern entscheidend ist, kommen wir mit wenigen Formalitäten aus und fördern aufgrund eines formlosen, schriftlichen Antrags. Er wird bei uns zunächst auf grundsätzliche Förderwürdigkeit geprüft. Damit dies zeitnah erfolgen kann, benötigen wir möglichst vollständige Antragsunterlagen. Welche das sind, entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden zur Antragstellung.

Im Falle einer Schulneugründung sind aufgrund des erhöhten Prüf- und Bearbeitungsaufwands die erforderlichen Unterlagen bitte mit ausreichend Vorlauf (d.h. im Vorjahr der geplanten Schulgründung) einzureichen.


Datenschutz

Bei der Bearbeitung Ihrer Anträge nehmen wir Datenschutz und Informationssicherheit sehr ernst. Deshalb verarbeiten wir die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen der Antragstellung übermitteln, im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Informationen dazu, wie wir mit welchen Daten umgehen, entnehmen Sie bitte den „Datenschutzhinweisen für Antragsteller“.


Vorabanfragen

Sollten Sie vor Antragstellung unsicher sein, ob Ihr Projektvorhaben zur Software AG – Stiftung und unseren Förderschwerpunkten passt, nutzen Sie bitte ausschließlich unser Anfrageformular. Sie können es hier herunterladen, auf Ihrem Rechner als PDF abspeichern und anschließend ausgefüllt per E-Mail an anfragen(at)sagst.de senden. Auf diese Weise erhalten Sie schnell eine erste Einschätzung, ob ein offizieller Förderantrag grundsätzlich sinnvoll erscheint.


Vorgehen bei der Antragstellung

  • Laden Sie den Leitfaden zur Antragstellung herunter und drucken Sie ihn aus.
  • Fügen Sie alle aufgeführten Unterlagen bei. Diese benötigen wir ausdrücklich in ungebundener Form und ausschließlich im DIN A4-Format. Für die schnellere elektronische Verarbeitung Ihres Antrags möchten wir Sie daher bitten, alle Dokumente (z. B. Bauzeichnungen), die in einem anderen Format vorliegen, entsprechend zu verkleinern oder zu vergrößern.
  • Sollten Sie einige der gewünschten Informationen nicht beifügen können, begründen Sie dies bitte im dafür vorgesehenen Bereich des Leitfadens
  • Legen Sie den augefüllten Leitfaden vor Ihre Antragsunterlagen.
  • Schicken Sie den kompletten Antrag bitte bevorzugt in elektronischer Form an anfragen(at)sagst.de oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post zu. Unvollständige Anträge müssen leider unbearbeitet zurückgesandt werden.

Förderhöhe

Etwaige Zuwendungen orientieren sich ...

  • an unseren Möglichkeiten sowie an Volumen und Anzahl der eingegangenen Anträge
  • Bedarf und Dringlichkeit der einzelnen Projekte
  • vor allem daran, in welchem sinnvollen Verhältnis eine anteilige finanzielle Beteiligung unsererseits zu den Kosten im Gesamt- oder Teilprojekt stehen kann.

Spendenaufrufe

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir auf allgemeine Spendenaufrufe nicht reagieren.


Prüfverfahren und Förderung

Anträge, die bei uns eingehen, werden zunächst daraufhin überprüft, ob sie grundsätzlich zu den Fördergrundsätzen unserer Stiftung passen. Im Fall einer positiven Erstprüfung benennen wir eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der SAGST als Projektleiterin bzw. -leiter, die bzw. der die noch fehlenden Unterlagen bei Ihnen anfordern wird. Wenn auch die Prüfung Ihrer vollständigen Angaben zu einem positiven Zwischenergebnis geführt hat, wird die zuständige Projektleiterin bzw. der zuständige Projektleiter in der Regel einen Besuchstermin mit Ihnen vereinbaren, um das Projekt kennenzulernen und es anschließend in einer sogenannten Bewilligungssitzung dem Vorstand vorzustellen. Gemeinsam wird dort entschieden, ob und in welcher Höhe eine Förderung ausgesprochen werden kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Form der Antragsprüfung ihre Zeit braucht.

Im Falle eines positiven Förderbescheids wird das Projekt durch die zuständige Projektleiterin bzw. den zuständigen Projektleiter bis zu seinem Abschluss begleitet. Offiziell endet die Projektbetreuung erst mit der Prüfung Ihres Verwendungsnachweises.


Ausschlusskriterien

Auch wenn wir alle Anfragen, die uns erreichen, mit großer Flexibilität und immer individuell begutachten, müssen wir einige wenige Projekte in aller Regel von vornherein ablehnen.

Dazu zählen:

  • temporäre Aktionen wie Tagungen oder Symposien (sofern sie nicht in einem anderen Förderzusammenhang stehen)
  • Ferien- oder Freizeitmaßnahmen
  • Stipendien
  • Verbandsarbeit oder Maßnahmen zur Unterstützung verwaltender Tätigkeiten

Wir müssen Ihren Antrag außerdem ablehnen, wenn ...

  • der Antragsteller eine natürliche Person bzw. eine nicht gemeinnützige Organisation ist.
  • die Ziele Ihres Projekts sich nicht mit unseren Förderschwerpunkten decken.
  • ein Rechtsanspruch auf öffentliche Leistungen besteht.
  • keine Bedürftigkeit des Antragstellers vorliegt.
  • die beantragte Zuwendung überwiegend laufende Betriebskosten decken soll.

Bitte beachten Sie, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung grundsätzlich nicht besteht.