Grenzen achten lernen, Delikte verhindern: Bedürfnisorientierte Hilfsangebote bei sexualisierter Gewalt durch Kinder und Jugendliche

Jan Schweinsberg
Foto: J. Schweinsberg

Die Landesfachstelle Blaufeuer berät Fachkräfte öffentlicher und freier Träger in Sachsen bei sexuellen Grenzverletzungen durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Im Jahr 2020 haben sie 198 Fallanfragen aus allen Landesteilen erreicht. Durch ihr spezifisches Angebot an Fortbildungen sowie Clearing-Gesprächen und Fallberatungen leistet die Fachstelle einen wesentlichen Beitrag zur Prävention. Jan Schweinsberg ist hier als Dipl.-Psychologe sowie Fachkraft für pädagogische und therapeutische Arbeit mit jugendlichen TäterInnen angestellt. Mit seinem vierköpfigen Team setzt er sich für eine zunehmende Sensibilisierung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie frühzeitiges und professionelles Handeln bei sexuellen Übergriffen durch Minderjährige ein. Gemeinsames Ziel ist es, Mädchen und Jungen beim Erlernen grenzachtender Verhaltensweisen zu begleiten und so die Zahl der Delikte perspektivisch zu reduzieren.

Herr Schweinsberg, wie häufig kommt es zu sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche und wie oft gehen sie von Gleichaltrigen aus?
Jan Schweinsberg: Allein im letzten Jahr sind der Polizei bundesweit mehr als 14.500 Missbrauchsfälle gemeldet worden. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch um ein Vielfaches höher. Schätzungen zufolge sind oder waren in jeder deutschen Schulklasse ein bis zwei Mädchen oder Jungen sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Diese Zahl halte ich für absolut realistisch, gerade wenn man bedenkt, dass laut unserer Statistik auf eine Täterin oder einen Täter tendenziell zwei bis drei Betroffene entfallen. Dabei wird rund ein Drittel der Missbrauchsdelikte an Kindern unter 14 Jahren durch andere Minderjährige verübt. Tendenz steigend.

Dennoch stehen meist die volljährigen TäterInnen im Fokus der Betrachtung ...
Jan Schweinsberg: ... und das leider mit Folgen für präventive Hilfeansätze: Bei den Ermittlungen zum jüngst aufgedeckten Missbrauchs-Komplex in Bergisch Gladbach zum Beispiel stellte sich heraus, dass der heute volljährige Täter bereits im Jugendalter sexuell straffällig wurde. Damit ist er bei Weitem keine Ausnahme. Das Durchschnittsalter bei Ersttaten liegt nach unseren Zahlen mittlerweile bei elf bis zwölf Jahren. Deshalb ist es so wichtig, sexuell grenzverletzendes Verhalten möglichst früh zu erkennen und unmittelbar zu handeln. Denn je eher wir in die Deliktspirale der Gewalt eingreifen, desto besser kann es uns gelingen, sexuelle Übergriffe gegen Kinder zu verhindern.

Wo fängt sexualisierte Gewalt an und aus welchen Gründen werden Minderjährige übergriffig?
Jan Schweinsberg: Bei sexualisierter Gewalt geht es weniger um körperliche Übergriffe, sondern vielmehr darum, dass die eigene Überlegenheit gegenüber einer anderen Person bewusst ausgenutzt wird – sei es aufgrund von Alter, physischer Konstitution oder intellektueller Fähigkeiten. Verhaltensweisen, die nicht in die alterstypische Entwicklung von Kindern gehören, oder Handlungen, die zur Sexualität Erwachsener zählen, stellen ein Indiz für sexualisierte Gewalt dar. Pauschal lässt sich das jedoch kaum beantworten. Allerdings stehen Übergriffe in nahezu allen Fällen in einem Beziehungskontext. Das heißt, Täter und Opfer kennen sich, und das hierdurch bestehende Vertrauen oder eine Abhängigkeit werden gezielt missbraucht.

In welchem Bereich bewegen sich sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche und wo kommen sie vor?
Jan Schweinsberg: Sexualisierte Gewalt spielt sich häufig zwischen Geschwistern ab, Halb- und Stiefgeschwister inbegriffen. In rund der Hälfte der Fälle handelt es sich um schweren sexuellen Missbrauch, der uns sehr oft auch in der stationären Kinder- und Jugendhilfe begegnet. Es gibt praktisch keine Einrichtung, in der das nicht früher oder später vorkommt. Schließlich leben hier vermehrt Mädchen und Jungen, deren eigene Grenzen bereits verletzt wurden. Insofern geht es uns darum, die Fachkräfte entsprechend zu befähigen, sexuelle Übergriffe in der Gruppe zu erkennen bzw. zu verhindern und bestehende Unsicherheiten abzubauen. Entscheidend ist, dass Vorfälle oder Auffälligkeiten offen im Team kommuniziert werden. Wechseln sexuell übergriffige Kinder oder Jugendliche die Einrichtung, kommt es außerdem immer wieder vor, dass die neue Institution nicht aufgeklärt wird und das Risiko weiterer Opfer entsprechend hoch ist. Über unsere Statistik zur Falldokumentation lässt sich oft nachvollziehen, wie es dann über Jahre hinweg zu Verkettungen sexualisierter Gewalt kommt, weil wesentliche Informationen nicht weitergegeben wurden.

Welche Rolle spielen die eigene Vergangenheit und selbst gemachte Gewalterfahrungen?
Jan Schweinsberg: Es gibt viele verschiedene Untersuchungen, die je nach Stichprobe unterschiedliche Ergebnisse liefern. Eine unter ihnen besagt, dass rund 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Gewalterfahrungen später selbst übergriffig werden. In den Fallberatungen wird uns vor diesem Hintergrund oft die Frage gestellt, ob Fachkräfte dahingehend nicht besonders aufpassen müssten. Man darf jedoch niemals in die Falle tappen, in allen Mädchen oder Jungen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben automatisch potenzielle Täter zu sehen. Vielmehr müssen wir die Betroffenen auch als solche wahrnehmen und dort abholen, wo sie als Opfer stehen.

Woran können Fachkräfte oder auch Eltern erkennen, dass etwas „nicht stimmt“?
Jan Schweinsberg: Eindeutige Hinweise dafür gibt es wegen der Vielzahl möglicher Signale nicht. Ein Anzeichen können jedoch plötzliche Verhaltensänderungen sein, beispielsweise wenn sich ein Kind auf einmal zurückzieht. Das ist immer ein Grund, aufmerksam zu werden und genauer hinzuschauen. Sexuell übergriffige Mädchen und Jungen als solche zu erkennen, dazu bedarf es wiederum sehr viel Erfahrung. Unter anderem, weil sich die Täterinnen und Täter stark manipulativ verhalten. Deshalb kann man häufig nur mit entsprechender Sensibilität und Fachwissen wirklich einschätzen, inwiefern sich das, was man wahrnimmt, noch in einem normalen Bereich abspielt oder bereits übergriffig ist. Ob und welche Maßnahmen im konkreten Fall erforderlich sind, ist daher eine der zentralen Fragen, die an uns als Fachstelle regelmäßig herangetragen werden. Ein zentraler Anhaltspunkt, soviel kann man sagen, ist in jedem Fall, wenn es bereits in der Vergangenheit zu Übergriffen oder Auffälligkeiten gekommen ist.

Woran orientiert sich Ihre Arbeit mit sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen?
Jan Schweinsberg: Das Altersspektrum, in dem wir tätig sind, ist groß und insofern müssen wir natürlich auch unterschiedliche Methoden anwenden. Bei den Älteren ab 13 oder 14 Jahren zum Beispiel ist unser Ansatz deliktorientiert. Das heißt, hier steht die konkrete Tat und weniger das „Warum?“ im Vordergrund. Wollen wir diese jungen Menschen dazu befähigen, künftig nicht mehr übergriffig zu werden, müssen sie zunächst einmal realisieren, dass sie selbst für das Geschehene verantwortlich sind und nur sie letztlich dafür Sorge tragen können, dass so etwas nie wieder passiert. Sie möchten ja erwachsen werden und auf dem Weg dahin gehören Eigenverantwortung sowie ein sozial angemessenes Verhalten ganz einfach dazu. Durch ambulante Hilfen und gruppentherapeutische Angebote verfolgt man das Ziel, ihnen zu zeigen, dass sie ihren Selbstwert auch auf andere, legale Weise steigern können. Meist werden sie über einen Zeitraum von zwei Jahren eng begleitet, um gemeinsam an einer Zukunftsperspektive und dem angemessenen Umgang mit Gleichaltrigen zu arbeiten. Entscheidend ist dabei, nicht ausschließlich den Sexualstraftäter zu sehen, sondern den ganzen Menschen mit seinen Ressourcen und Potenzialen. Gegenseitige Offenheit und Respekt sind hier der Schlüssel, um Beziehungsfähigkeit zu lernen und so auch andere Wege zu finden, mit Sexualität umzugehen.

Worin sehen Sie aktuell den größten Entwicklungs- und Hilfebedarf?
Jan Schweinsberg: Seit einigen Jahren häufen sich die Anfragen der Jugendämter zu sexuell grenzverletzendem Verhalten durch Kinder im Grundschulalter. Es gibt bislang aber kaum Interventionsprogramme, die speziell auf diese Altersgruppe zugeschnitten wären. Das zeigt sich auch in unserer bundesweiten Netzwerktätigkeit. Deliktorientiertes Arbeiten wie mit Jugendlichen üblich, funktioniert bei 6- bis 11-Jährigen eher nicht. Sie können vielfach noch gar nicht benennen, weshalb etwas passiert ist. Deswegen steht in solchen Fällen die Zusammenarbeit mit den Eltern im Vordergrund. Sie sollen für die Bedürfnisse ihrer Kinder sowie die Bedeutung eines grenzachtenden Umfelds und guter Vorbilder sensibilisiert werden. Vor diesem Hintergrund legen wir aktuell den Fokus auf die Erarbeitung eines neuen Handlungskonzepts für Fachkräfte, die mit Mädchen und Jungen in diesem Alter arbeiten. Die bestehenden Ansätze nehmen den Schutz der Opfer in den Blick. Dabei geht es etwa bei Geschwisterinzest oftmals um die Trennung von übergriffigen und betroffenen Kindern. Doch genau hier liegt das Problem, denn diese Mädchen und Jungen befinden sich – anders als Jugendliche – auf einer Entwicklungsstufe, in der die Bindung zu den Eltern noch sehr eng und elementar ist. Deshalb können sie nicht ohne weiteres aus ihrer Familie herausgelöst und stationär untergebracht werden.

Ähnliches gilt für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. Auch hier wollen wir die Bedarfe für eine sexualpädagogische Begleitung ermitteln und Empfehlungen sowie Maßnahmen bei Grenzverletzungen zusammenstellen. Ein weiterer Bereich, dem wir uns verstärkt zuwenden, ist die sexualisierte Gewalt mittels sozialer Medien. Denn hier hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsabbildungen verbreitet, erwirbt, besitzt oder sogar selbst herstellt, seit 2018 verfünffacht.

Wie lassen sich sexuelle Übergriffe am ehesten verhindern?
Jan Schweinsberg: Die beste Prävention besteht darin, Kinder in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken. Sie müssen verstehen, was Grenzachtung bedeutet, und sollen wissen, in welchen Bereichen andere nichts zu suchen haben. Ganz essentiell finde ich in diesem Zusammenhang, dass es nicht die Aufgabe der Kinder sein darf, sich vor sexueller Gewalt zu schützen. Im Ernstfall, das hat uns die Erfahrung gezeigt und das belegen auch diverse Studien, hilft dies häufig nämlich gar nicht. Denn wenn es zum Beispiel um den eigenen Bruder geht, zu dem ein enges Vertrauensverhältnis besteht, ist die Abwehr eines Übergriffs kaum möglich. Umso größer ist unsere Verantwortung darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche erst gar nicht übergriffig werden. Hierfür braucht es insbesondere auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erwachsene Vorbilder, die mit ihnen altersgemäß, proaktiv und offen über Sexualität sprechen sowie sensibel im Umgang mit Nähe und Distanz sind.